AGB Fotobox Verleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Miete einer Fotobox (Photo-Booth)

I. Geltung und Vertragsabschluss

1. Die nachfolgenden AGB gelten für die Vermietung von Fotoboxen (Photo-Booth), sowie Print-Stations (Drucker-Kiosk), Zubehör und anderem Foto-Equipment durch den Fotografen.

Fotobox Franken Logo

Fotobox Franken
Peter Schemm
Ehe 10
91456 Diespeck
Tel.: 09161 8829681

2. Sie gelten mit der verbindlichen Buchung als vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht umgehend widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich (z.B. in diesem Vertrag unter „Weitere Vereinbarungen“) festgelegt werden.

II. Leistung

1. Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Geräten (Fotobox) und deren Betreuung durch Personal.

2. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag, sowie der Auftragsbestätigung bestimmt.

3. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
4. Einen Erfolg seiner Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet der Anbieter nicht.

III. Mitwirkungspflicht des Kunden

1. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte.

2. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die dem Anbieter angezeigt wird. Die Kosten für notwendige Genehmigungen zur Anfahrt (z.B. Einfahrt Messegelände) sowie evtl. Eintrittskosten oder notwendige Ausweise sind vom Auftraggeber zu tragen und dem Vermieter rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich.

4. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos gemäß Ziff. 4.1. geben.

IV. Nutzungsrechte und -arten

1. Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Miete wie vereinbart über.

2. Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt bei dem Mieter. Somit haftet Peter Schemm, Fotobox in Franken nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Für Veröffentlichungen wie beispielsweise in der zur Verfügung gestellten Onlinegalerie ist der Auftraggeber verantwortlich.

3. Durch die Nutzung des Fotoautomaten räumen die Veranstaltungsteilnehmer dem Anbieter und dem Kunden ein widerrufliches, nicht übertragbares, weltweit gültiges, dauerhaftes Recht ein, das jeweils angefertigte Bild, insbesondere auf den vom Anbieter und/oder Kunden betriebenen Internetseiten (z.B. www.peterschemm. de, www.fotobox-franken.de) und Seiten von sozialen Netzwerken des Anbieters und / oder des Kunden öffentlich zugänglich zu machen.

4. Die Veranstaltungsteilnehmer können schriftlich der vorgenannten Nutzung ihres eigenen Bildes jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern. Andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen durch einen solchen Widerruf nicht.

V. Vergütung

1. Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Auftragsbestätigung.

2. Die Vergütung des Anbieters erfolgt auf Rechnung. Eine Abschlagszahlung in Vorkasse wird bereits vor dem vereinbarten Mietzeitraum fällig und kann bis zu 50% der vereinbarten Gesamt-Summe entsprechen. Wird die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

3. Die Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an den Anbieter zu zahlen. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht.

4. Die Vergütung ist das Entgelt für die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand soweit nicht anders vertraglich geregelt wurde. Zusätzliches Verbrauchsmaterial wie Fotopapier o.ä. wird gesondert nach Verbrauch berechnet.

5. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)angaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Kundenangaben beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Neben- kosten verändern, ist der Anbieter zur Nachberechnung berechtigt und der Kunde zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet.

VI. Kündigung durch Kunden

1. Kündigt der Kunde den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung, so gilt die geleistete Anzahlung als Ausfall-Honorar / Miete.

2. Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit der Anbieter deren Erbringung nachweisen kann.

VII. Leistungsstörung

1. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche des Anbieters aus dem Vertrag unberührt.

2. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Anbieter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Anbieters nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

3. Der Anbieter ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter des Anbieters gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

VIII. Haftung / Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht mit der Lieferung der Fotobox an den Mieter über.

2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über die in Ziff. 4.1. genannten hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

3. Jegliche Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.

5. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.

6. Der Kunde haftet für alle von ihm vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an der angemieteten PhotoBooth und der Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für:

6.1. Die erforderlichen Reparaturkosten.
6.2. Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kauf- preis zzgl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19 % zu erstatten.
6.3. Bergungs-und Rückführungskosten
6.4. Gutachterkosten
6.5. Wertminderung
6.6. Dem Vermieter entstehende Ausfallkosten für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
6.7. Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung

7. Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemietete Fotobox durch den Vermieter. Es ist vom Kunden zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Fotobox durch die private Haftpflichtversicherung des Kunden oder die Betriebshaftpflicht bei Firmen die Haftung übernimmt.

8. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Mietsache, jedoch höchstens den Mietpreis.

9. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten

IX. Datenübermittlung und -archivierung

1. Die Übermittlung der Bild- und Videodateien erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, elektronisch über das Internet innerhalb von 5 Werktagen.

2. Für den Abruf der Bild- und Videodateien benötigt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, einen Internet- anschluss bzw. Zugang zum Internet sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Für die Verbindung fallen in der Regel Kosten an (Datenvolumen, Grundgebühr) die der Kunde zu tragen hat.

3. Für die Übermittlung der Daten und der Bereitstellung von Diensten – i.e.S. der Online-Galerie auf www. peterschemm.de / www.fotobox-franken.de – werden die Bild- und Videodateien auf öffentlich zugänglichen Servern eines dritten Dienstanbieters („Webhoster“)
für mindestens 12 Monate im Internet gespeichert. Der Zugang zu den Dateien selbst ist passwortgeschützt. Die Speicherung erfolgt im Sinne der Datenschutzerklärung gemäß §10 Datenschutz.

4. Der Anbieter übermittelt die Zugangsdaten sowie etwaige Passwörter nach der Veranstaltung an den Kunden, verpflichtet sich darüber hinaus jedoch zur Geheimhaltung eben jener Daten.

5. Der Anbieter haftet nicht für Schäden jedweder Art durch möglichen Datenverlust oder Datendiebstahl, verpflichtet sich aber alle zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz der Daten auf seinem Server zu treffen.

6. Darüber hinaus haftet der Kunde für die Heraus- und Weitergabe von Zugangsdaten, Kundendaten sowie dem Gegenstand der Leistung – ob absichtlich oder unabsichtlich – immer selbst und unmittelbar.

7. Sofern vom Kunden Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten.

8. Die Daten werden vom Anbieter nicht dauerhaft archiviert. Der Anbieter leistet ab dem 13. Monat nach Veranstaltungsende keinerlei Ersatz für verloren gegangene Daten. Sofern Daten recherchiert werden müssen oder wiederhergestellt werden müssen, ist dies Sache des Kunden.

X. Datenschutz

1. Erforderliche Daten zum Erbringen und Übermitteln der Leistung – i.e.S. Bild- und Videodateien aus dem Fotoautomaten gemäß §9 Datenübermittlung – werden, sofern nicht anders vereinbart, auf zur Datenverarbeitung geeigneten Computern (Webservern) in Deutschland gespeichert.

2. Der Kunde trägt die Pflicht etwaige Benutzer, denen Zugang zum Fotoautomaten gewährt wird, über die Verwendung / Weitergabe / Speicherung und das zugänglich machen der Daten zu informieren.

3. Mit der Verwendung des Fotoautomaten sieht der Anbieter die Erlaubnis des Nutzers zur Datenverarbeitung und –speicherung als gegeben.

4. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personen- bezogene Daten des Kunden können auf Datenträgern gespeichert werden. Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

5. Nutzt oder verarbeitet der Kunde die durch den Anbieter erhobenen personenbezogenen Daten nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten, so ist dieser für die Einhaltung der Vorschriften gemäß §11 BDSG verantwortlich. Der Anbieter wird den Kunden hierbei unterstützen und alle notwendigen Informationen — insbesondere über die gemäß §9 BDSG geforderten Maßnahmen — bereitstellen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist nach Wahl des Anbieters ausschließlich Neustadt / Aisch Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten.

2. Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt.

3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Leistungserbringungen im Ausland.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.